Intellektuelles Eigentum, Aneignung von Innovationserträgen und Innovationswettbewerb
Kurzzusammenfassung
Die jüngere Entwicklung von Schutzrechtsystemen, insbesondere Patenten und Markenrechten, wird nach wie vor kontrovers in Politik und Wissenschaft diskutiert. In den nächsten Jahren stehen bezüglich der Gestaltung dieser Systeme zudem wichtige Entscheidungen an. Im Projekt sollen theoretische Erklärungsansätze für eine Reihe von Veränderungen in Schutzrechtsystemen und Hinweise für deren Gestaltung erarbeitet werden. Dazu werden ökonomische Modelle von Schutzrechtsystemen erstellt, geeignete Daten zu deren empirischer Abbildung zusammengestellt bzw. erhoben und empirische Analysen angestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird in der dritten Förderperiode auf die Analyse von Rechtsinstitutionen gelegt, die für die Klärung von Streitverfahren eingesetzt werden. Aufbauend auf theoretischen und empirischen Resultaten sollen Vorschläge für die optimale Gestaltung von Schutzrechtsystemen und zur Ausrichtung der Innovations- und Forschungspolitik erarbeitet werden.
Das Teilprojekt C2 war seit der ersten Förderperiode als standortübergreifendes Projekt des SFB/TR 15 angelegt. Die Projektarbeiten wurden bisher gemeinsam von Konrad Stahl (Universität Mannheim) und Dietmar Harhoff (LMU) geleitet. Die Leitung des Teilprojekts wird in dieser Förderperiode von Martin Peitz (Universität Mannheim) und Dietmar Harhoff wahrgenommen.